Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STAND 01.03.2008

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergaben von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so fährt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis

Die Bekanntgabe des Objektes geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Diese beträgt ab Januar 2008 jetzt 7,14 % einschließlich MWST ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Kaufpreis. Ist Ihnen, dass durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, haben Sie uns diesbezüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung des anderen Nachweises, schriftlich mit Einschreiben, Mitteilung zu machen. Unterlassen Sie dies, erkennen Sie unsere weitere Tätigkeit in dieser Sache als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Deshalb ist dann in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt unsere normale Provision zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises, (Exposé mit Adresse, telefonische Adressauskunft und Aufgabe bzw. hinterlassen Ihrer Postadresse), bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag, bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch  Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag geschlossen wird z.B. (Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).  Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird z.B. (Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

5. Verkäuferhaftung

Schließt der Verkäufer, mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten, ohne uns zu informieren oder einzubinden, einen notariellen Kaufvertrag, ohne uns im Notarvertrag mit unserer Courtage in voller Höhe zu berücksichtigen, haftet er uns gegenüber, ebenfalls mit für die komplette Courtage. Voraussetzung: Exposé mit Courtagenhinweis über uns wurde postalisch ausgegeben bzw. von unserer Homepage herunter geladen und/oder Adressaufgabe über uns mit Annahme der Adresse und Telefon Nr. und/oder Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit Verkäufer über uns,  und/oder Besichtigung mit uns ohne Verkäufer aber mit Hausschlüssel und/oder Übergabe eines Besichtigungsexposés mit Courtagenangabe und/oder Übergabe der von uns nachgewiesenen Interessentenliste an den Eigentümer bzw. Verkäufer.

6. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

7. Terminabsprachen

Termine, die telefonisch fest abgesprochen werden und auch durchgeführt werden, sind kostenpflichtig. Sollte der Interessent nicht erscheinen wird pauschal eine Gebühr von 150,—€ zuzüglich MWST berechnet die beim Kauf diesen oder eines anderen Objektes binnen 3 Monaten erstattet wird.

8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und verdient. In Ausnahmefällen ist diese auch zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskontsatz /Basiszinssatz fällig.

9. Provisionssätze

Die  nachstehend aufgeführten Provisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Käufer und uns als vereinbart.
Kauf: Bei An - und Verkauf von Grundbesitz errechnet aus dem von uns erzielten Gesamtkaufpreis und von allem damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 7,14 % inkl. MWST und jedoch nur  soweit gesondert vereinbart vom Verkäufer 3,57 inkl. MwSt.
Erbbaurecht: Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurecht berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 7,14% inkl. MWST.

10. An - und Verkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Verkaufsrechten berechnet vom Verkaufs — bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 % zzgl. MWST.

11.  Vermietung und Verpachtung

Bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer, zwei Kalt- Monatsmieten vom Mieter zuzügl. MWST. Bei Vertragsdauer über fünf Jahre 3 % des Vertragswertes ‚ wie oben beschrieben. Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Flächen oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete. Die vorstehenden Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

12. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt ‚ auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

13. Makleraufträge

(Alleinauftrag & Maklerauftrag) Makleraufträge mit der Fa. Immobiliencenter im Oderbruch in schriftlicher Form,  haben mit ihren dort getroffenen Vereinbarungen Rang vor diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, diese sind insoweit nur ergänzend hinzuzuziehen. Weitere anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der jeweils schriftlichen Form. Bekanntgabe der Daten: Die objektbezogenen Daten, basieren auf den Angaben des Verkäufers, bzw. aus deren Annoncen.

14. Gewährleistung

Eine Gewähr kann von uns in keiner Weise übernommen werden. Prüfen Sie ausdrücklich vor Abschluss des Kaufvertrages und ziehen Sie Ihren Rechtsanwalt und Steuerberater Ihres Vertrauens hinzu.

15. Sonstiges

Bei Mahnungen sind wir gezwungen Ihnen 6% über dem jeweiligen Diskontsatz  an Verzugszinsen und jeweils eine Mahngebühr von 12,00 € zu berechnen.
Die Grunderwerbsteuer, Notar-Grundbuch, -sowie Finanzierungskosten sind, außer der Pfandfreimachung des jeweiligen Objektes, vom Käufer zu tragen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Strausberg (Brandenburg).